Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Allgemeines
Die Firma Boden+Wand führt alle Aufträge nach Maßgabe der nachstehenden Verkaufs- Lieferungs- und Zahlungsbedingungen aus. Abweichende Bedingungen des Kunden binden sie nicht. Ergänzend gelten für die Übernahme, Ausführung, Abrechnung und Gewährleistung die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleitungen (VOB, Teil B) sowie die allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen (VOB, Teil C). Weiter gelten ergänzend die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Abweichende Bedingungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

2. Angebote und Preise
Angebote sind freibleibend. Bei schriftlichen Vertragsangeboten gelten die Angebotspreise nur für die Dauer von längstens 6 Wochen, gerechnet vom Tage des Vertragsangebotes an. Im übrigen gelten die Preise als vereinbart, die jeweils am Tage der Lieferung oder Fertigstellung maßgebend sind. Festpreise gelten nur bei schriftlicher Vereinbarung, auch nur bei gleichbleibenden Einstands- und Betriebskosten. Sämtliche Transportkosten inclusive der Aufwendungen für die Rücksendung von Verpackungsmaterial gehen zu Lasten des Bestellers. Alle vorgen. Preise gelten zuzüglich der Mehrwertsteuer, derzeit 19%.

3. Vertragsabschluß
Proben und Muster gelten nur als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessungen und Farbe. Naturbedingte Farb-, Material- und Qualitätsabweichungen gegenüber den Proben und Mustern bleiben vorbehalten.

4. Lieferfristen, Verzug, Rücktritt, Nichterfüllung
Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im übrigen gelten sie nur unter der Voraussetzung, dass keine Störungen im Betriebsablauf der Firma Boden+Wand bzw. ihrer Vorlieferanten auftreten, der ungehinderte Transportversand und Anfuhrmöglichkeiten gegeben sind sowie Nachlieferungen der Vorlieferanten vertragsgemäß erfolgen. Bei von der Firma Boden+Wand unverschuldeten Betriebsstörungen, bei Arbeitskämpfen oder behördlichen Maßnahmen, die jeweils länger als eine Woche gedauert haben bzw. dauern werden, verlängert sich die Frist entsprechend. Sollte es zu der Firma Boden+Wand anzulastenden Terminüberschreitungen kommen, hat der Besteller schriftlich eine Nachfrist von mindestens 2 Wochen mit dem ausdrücklichen Hinweis zu setzen, dass nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurücktritt; irgendwelche Schadensersatzansprüche des Bestellers bestehen für diesen Fall nicht. Der Besteller ist bei fristgemäßer Lieferung verpflichtet, die Ware anzunehmen. Seine Ingebrauchnahme gilt als Abnahme. Kommt er der Verpflichtung trotz Fristsetzung der Firma Boden+Wand von 2 Wochen nicht nach, hat diese das Recht, die Erfüllung des Vertrages abzulehnen; der Besteller ist ihr dann schadensersatzpflichtig.

5. Gefahrenübergang
Die Gefahr des zufälligen Unterganges der Leistungen, die die Firma Boden+Wand erbringt, geht mit der Abholung, Auslieferung bzw. Montage auf den Besteller über.

6. Gewährleistung
Der Besteller ist zur Meldung des Verlustes seinerseitiger Gewährleistungsansprüche verpflichtet, bei Lieferungen, die mit Lastkraftwagen der Firma Boden+Wand erfolgen, Bruchschäden und Fehlmengen sofort in Gegenwart des Lastkraftwagen-Fahrers anzugeben und protokollarisch festzuhalten. Bei verpackter Ware ist der Besteller zu Meidung eines Verlustes seiner Gewährleistungsansprüche verpflichtet, die Sendung unverzüglich zu untersuchen und Transportschäden, Fehlmengen oder Mängel schriftlich an die Firma Boden+Wand mitzuteilen. Nicht erkennbare Mängel hat der Besteller spätestens innerhalb 1 Woche nach Lieferung oder Fertigstellung, bei Lieferung und Einbau jedenfalls vor letzterem schriftlich anzuzeigen. Der Gewährleistungsanspruch des Bestellers ist bei erkennbaren Mängeln ausgeschlossen, soweit mit dem Zuschnitt oder der Verarbeitung der gelieferten Ware begonnen wurde. Bei versteckten Mängeln können Gewährleistungsansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Besteller den Nachweis einwandfreien Unterbodens, der Verwendung geeigneter Klebemittel, der sachgemäßen Verarbeitung und ordnungsgemäße Pflege führt. Handelsübliche oder geringe Abweichungen in Qualität, Gewicht, Größe, Dicke, Breite, Ausrüstung, Musterung und Farbe und bei textilen Belägen auftretende Florverwerfungen (shading) gelten nicht als Mängel. Ausgenommen von der Gewährleistungspflicht der Firma Boden+Wand sind solche Mängel, die infolge mangelhafter Pflege, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder sonstiger, von ihr jedenfalls nicht zu vertretender Umstände entstehen. In Fällen der Durchführung von Teppichreinigungen übernimmt die Firma Boden+Wand keine Haftung für die Entfernung von Verschmutzungen, Verfleckungen, Schrumpfungen oder Ausdehnungen des jeweils gereinigten Teppichbodens. Die Entfernung von Verschmutzungen und Verfleckungen kann nur insoweit vorgenommen werden, als dies nach dem fachlichen und technischen Stand der modernen Teppichreinigung möglich ist. Der Gewährleistungsanspruch des Bestellers besteht lediglich auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung und soweit dieses jeweils möglich und nicht unverhältnismäßig ist. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus positiver Vertragsverletzung oder wegen Schadensersatzes, sind ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für solche Schäden, die bei der Durchführung von Nachbesserungsarbeiten allein schon deswegen vermeidlich sind, weil der Besteller entgegen seinen Obliegenheiten die eingebauten Teile nicht zugänglich erhielt. Die Rücksendung gelieferter Ware ist nur zulässig, wenn zuvor die schriftliche Bestätigung der Firma Boden+Wand eingeholt wurde. Die Firma Boden+Wand übernimmt auch keine Haftung insoweit, als der Besteller bei Vertragsabschlüssen- Skizzen, Schablonen und/oder Flächenangaben vorgibt; eine ihrerseitige Überprüfungspflicht derselben besteht nicht.

7. Preis, Abrechnung und Zahlung
Die Rechnungen der Firma Boden+Wand sind sofort ohne Abzug zu bezahlen. Die Berechtigung zum Skontoabzug besteht nur bei schriftlicher Vereinbarung. Die Firma Boden+Wand braucht Wechsel nicht entgegenzunehmen. Ausnahmsweise angenommene Wechsel erfolgen nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen sowie sonstige Wechselkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Schecks gelten nicht als Barzahlung. Bei Zahlungsverzug ist die Rechnungsforderung der Firma Boden+Wand mit 2% über dem jeweils maßgeblichen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zumindest in Höhe von 7% zu verzinsen. Der Firma Boden+Wand steht es frei, stattdessen ihrerseitige Zinsausfälle geltend zu machen. Sofern der Firma Boden+Wand Zweifel hinsichtlich der Zahlungssicherheit des Bestellers erwachsen, ist sie berechtigt, begonnene Leistungen zu unterbrechen und noch nicht erbrachte Leistungen davon abhängig zu machen, dass ihr zuvor die Auftragssumme abdeckende Sicherheitsleistungen erbracht werden. Der Besteller verzichtet auch auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aus früheren oder anderen Geschäften mit ihr. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn dieses von der Firma Boden+Wand schriftlich anerkannt wird.

8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung des Kaufpreises sowie der Bezahlung aller sonstigen gegen den betreffenden Besteller bestehenden Forderungen der Firma Boden+Wand deren ausschließliches Eigentum. Soweit der Besteller per Scheck oder Wechsel gezahlt hat, erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor endgültiger Einlösung derselben. Bei Zahlungsverzug ist die Firma Boden+Wand berechtigt, die unter ihrem Eigentumsvorbehalt stehende Ware zurückzunehmen. Der Besteller ist zur sofortigen Herausgabe verpflichtet. Sofern unter dem Eigentumsvorbehalt der Firma Boden+Wand stehende Ware mit einem anderen Gegenstand verbunden bzw. vermischt oder zu einer anderen Sache verarbeitet wird, erfolgt diese Tätigkeit für die Firma Boden+Wand, ohne das diese hieraus verpflichtet wird. Sie wird Miteigentümer der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den übrigen Leistungen im Zeitpunkt der Verbindung bzw. Verarbeitung. Sofern der Besteller durch die Verbindung oder Verarbeitung Alleineigentum erwerben sollte, überträgt er schon jetzt der Firma Boden+Wand das Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltswaren zu den überigen Leistungen im Zeitpunkt der Verbindung bzw. Verarbeitung. Sofern der Besteller die dem Eigentumsvorbehalt unterstehende Ware oder das daraus entstehende Miteigentum veräußert, verarbeitet oder sonst wie verfügt, tritt er schon jetzt seine aus dieser Verfügung entstehende Forderung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und dem Rang vor dem Rest des Anspruches an die Firma Boden+Wand ab. Der Wert der Vorbehaltsware bzw. des daraus resultierenden Miteigentums bestimmt sich nach dem Rechnungsbetrag zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von 10% der jedoch außer Ansatz bleibt soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen könnten. Sofern der Besteller die dem Eigentumsvorbehalt bzw. daraus resultierende Miteigentumsrecht der Firma Boden+Wand unterstehende Ware in das Grundstück eines Dritten einbaut, tritt er schon jetzt die aus der Weiterveräußerung des Grundstückes oder von Grundstücksrechten entstehenden Ansprüche in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an die Firma Boden+Wand mit dem Rang vor dem Rest ab. Die Firma Boden+Wand nimmt die insoweitige Abtretung an. Auf Verlangen hat der Besteller der Firma Boden+Wand die Schuldner der abgetretenen Forderung zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Die Firma Boden+Wand ist gleichzeitig ermächtigt, den Schuldnern diese Abtretung ihrerseits anzuzeigen. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt oder Miteigentumsrecht der Firma Boden+Wand stehenden Ware nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges berechtigt, und zwar mit der Einschränkung, dass die Firma Boden+Wand dieses Recht jederzeit wiederrufen kann. Die Firma Boden+Wand ermächtigt den Besteller unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der ihr nach Maßgabe vorgen. Vereinbarungen abgetretenen Forderungen. Der Besteller ist verpflichtet, die Firma Boden+Wand unverzüglich zu informieren, wenn Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware, das daraus resultierende Miteigentum oder die abgetretenen Forderungen durchgeführt werden. Die Kosten der danach notwendigen Interventionen, insbesondere auch die Kosten anwaltlicher Tätigkeiten der Firma Boden+Wand erstattet ihr der Besteller.

9. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Im Verkehr mit Kaufleuten ist für alle Rechtsstreitigkeiten, auch Wechsel- und Scheckklagen, Gerichtsstand Nordhorn. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus den Verträgen mit der Firma Boden+Wand ist ebenfalls Nordhorn.

10. Ergänzende Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Bei durchführenden Estricharbeiten muss die Baustelle besenrein sein. Der Bauherr hat dafür zu sorgen, dass ein Wasseranschluss am Bau vorhanden ist. Einzelne Stockwerke müssen gefahrlos erreichbar sei.